Hier finden Interessent*innen und Mitglieder alle Informationen zur Mitgliedschaft. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter office@film-ton.at.
GRUNDSÄTZLICHES ZUR MITGLIEDSCHAFT
Filmton Austria
Das wichtigste Ziel von Filmton Austria besteht darin, einen verantwortungsvollen Beitrag zur Filmkultur des Landes zu leisten indem sie die Interessen aller Filmtonschaffenden innerhalb dieser vertritt und fördert. Das erfordert Solidarität und einen ständigen Informations- und Erfahrungsaustausch, auch über die engeren Grenzen der eigenen Profession hinaus. Eine Berufsvereinigung ist schließlich nur so stark, wie die Menschen, aus denen sie besteht.
Grundsätzlich gibt es bei FILMTON AUSTRIA zwei Formen der Mitgliedschaft, die man aktiv anstreben kann: die ordentliche und die außerordentliche. Sie unterscheiden sich sowohl was den jährlichen Mitgliedsbeitrag betrifft, als auch hinsichtlich der damit verbundenen Einflussmöglichkeiten. Die dritte Art der Mitgliedschaft ist die Ehrenmitgliedschaft, die nur verliehen werden kann. Details und Aufnahmevoraussetzungen finden Sie in den jeweilgen, weiter führenden Kapiteln.
Vorteile
Mit einer Mitgliedschaft bei Filmton Austria erhält man:
- das Recht an allen Veranstaltungen der Berufsvereinigung teilzunehmen.
- ein Forum zum Erfahrungsaustausch unter Kolleginnen und Kollegen.
- einen eigenen, umfassenden Webauftritt mit Vita und Filmografie.
- die Möglichkeit berufliche Anliegen an die Berufsvereinigung heranzutragen und falls notwendig
- Unterstützung durch unsere Zusammenarbeit mit anderen Filminstitutionen, Arbeitnehmervertretungen etc.
- die Möglichkeit kraft der eigenen Stimme in der Generalversammlung das berufliche Umfeld aktiv mitzugestalten.
- eine Ermäßigung bei der Equipmentversicherung von www.tonmeisterassekuranz.at/
Verpflichtungen
Die Berufsvereinigung erwartet sich von ihren Mitgliedern:
- dass ihre gemeinsamen Anliegen grundsätzlich unterstützt werden.
- alles zu unterlassen, was den Zielen und dem Ansehen von FILMTON AUSTRIA Schaden zufügen könnte.
- einen respektvollen Umgang mit Kolleginnen und Kollegen.
- einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe von der Generalversammlung festgelegt wird.
Mitgliedsbeiträge
- Ordentliche Mitgliedschaft: 70€
- Außerordentliche Mitgliedschaft: 35€
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
- durch Ableben.
- durch freiwilligen Austritt, der dem Vorstand schriftlich mitzuteilen ist und sofort in Kraft
tritt. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Mitgliedsbeitragszahlungen
besteht nicht. - bei zweijährigem Rückstand der Zahlung des Mitgliedsbeitrages durch Beschluss des Vorstandes, der mit Zweidrittelmehrheit gefasst werden kann.
- durch Ausschluss aufgrund grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten oder unehrenhaften Verhaltens, der vom Vorstand mit Zweidrittelmehrheit beschlossen
werden kann. - Im Falle eines Ausschlusses aufgrund Punkt 3 oder 4 besteht ein Berufungsrecht an die Generalversammlung. Die Entscheidung der Generalversammlung erfolgt mit einfacher Mehrheit und ist bindend.
Arten der Mitgliedschaft
Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder sind die wichtigsten Repräsentant*innen einer Berufsvereinigung, weshalb an sie auch die höchsten Ansprüche gestellt werden müssen, sowohl was ihre Qualifikation, als auch ihre Integrität als Teil der Filmfamilie betrifft.
Eine ordentliche Mitgliedschaft bei FILMTON AUSTRIA bedeutet, bereits als jemand anerkannt zu sein, der den jeweilgen Filmtonberuf sowohl in kreativer, als auch in technischer und organisatorischer Hinsicht eigenverantwortlich auszuüben versteht, wie es in einem professionellen Umfeld erwartet wird. Wir sind stolz, derzeit etwa 80 Filmtonschaffende zu vertreten, die diese Kriterien erfüllen und sich in ihrem Berufsfeld ausgezeichnet bewährt haben.
Als ordentliches Mitglied entrichtet man den vollen Jahresbeitrag und hat dafür im Gegenzug das volle aktive und passive Wahlrecht in der Generalversammlung. Ordentliche Mitglieder gestalten so den Kurs der Berufsvereinigung aktiv mit, legen gemeinsam ihre Ziele und erforderliche Maßnahmen fest. Und natürlich bedeutet das passive Wahlrecht sich in jedes vereinsinterne Gremium oder Amt wählen lassen zu können.
Eine Aufnahme als ordentliches Mitglied kann nur auf persönlichen Antrag erfolgen! Über die Aufnahme selbst entscheidet schließlich der Vorstand. Das Antragsformular steht rechts zum DOWNLOAD bereit.
Die Vorraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft
- Ordentliche Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden, die nachweislich an mindestens zwei gewerblich hergestellten Filmproduktionen mit einer Mindestspieldauer von 45 Minuten eigenverantwortlich in einer der nachfolgenden Filmtonberufssparten mitgewirkt haben:
- Sounddesign (Soundediting)
- Tonmischung
- Originaltonaufnahme (Tonmeister*in, Boom Operator, Utility Sound)
- Geräusch- und Sprachsynchronisation (Foley Artist, Aufnahmetonmeister*in, Editor*in)
- Für die Aufnahme als ordentliches Mitglied ist es erforderlich, von mindestens zwei ordentlichen Mitgliedern des Vereines dafür vorgeschlagen zu werden. Diese sind verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und sich ausreichend über die Qualifikation und die bisherige Tätigkeit der Aufnahmewerberin/des Aufnahmewerbers informiert zu haben. (Proponentensystem)
Außerordentliche Mitgliedschaft
Die Außerordentliche Mitgliedschaft ist für jene (angehenden) Filmtonschaffenden gedacht, welche die Kriterien der Ordentlichen Mitgliedschaft noch nicht zur Gänze erfüllen, jedoch bereits erste Erfahrung in ihrem Berufsfeld sammeln konnten – sei es mittels erster Arbeitserfahrungen in einem Filmteam oder im Rahmen einer Ausbildung.
Natürlich liegt uns der Nachwuchs ganz besonders am Herzen und auch was die Hebung des Frauenanteils in unseren Berufssparten betrifft, ist immer noch viel zu tun. Wir möchten mit dieser Art der Mitgliedschaft angehenden Filmtonschaffenden die Möglichkeit geben, früh in ein professionelles Umfeld integriert zu werden und von den Kontakten und Erfahrungen der Branche zu profitieren.
Außerordentliche Mitglieder entrichten einen verringerten Jahresbeitrag und verfügen über kein Wahlrecht in der Generalversammlung. Sie können jedoch, wie alle anderen, an sämtlichen Veranstaltungen der Berufsvereinigung teilnehmen und haben dieselben Möglichkeiten ihren Webauftritt zu gestalten.
Die Vorraussetzungen einer außerordentlichen Mitgliedschaft
- Außerordentliche Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden, welche die Kriterien der Ordentlichen Mitgliedschaft noch nicht erfüllen, jedoch bereits über erste Berufserfahrungen in einem der folgenden Berufsfelder erworben haben:
- Sounddesign (Soundediting)
- Tonmischung
- Originaltonaufnahme (Tonmeister*in, Boom Operator, Utility Sound)
- Geräusch- und Sprachsynchronisation (Foley Artist, Aufnahmetonmeister*in, Editor*in)
- Auch für die Aufnahme als außerordentliches Mitglied ist es erforderlich, von mindestens zwei ordentlichen Mitgliedern des Vereines dafür vorgeschlagen zu werden. Diese sind verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und sich ausreichend über die Qualifikation und die bisherige Tätigkeit der Aufnahmewerberin/des Aufnahmewerbers informiert zu haben. (Proponentensystem)
Ehrenmitgliedschaft
Zum Ehrenmitglied kann man nur auf Antrag des Vorstandes und durch Beschluss der Generalversammlung aller Mitglieder ernannt werden. Diese Mitgliedschaft ist Personen vorbehalten, die sich in besonderer Weise um die Ziele und das Ansehen der Berufsvereinigung verdient gemacht haben.
Die ersten, denen diese Auszeichnung zuteil wurde sind:
ANDREAS KOPRIVA, hat in seiner bemerkenswerten Filmkarriere schon viele Stationen durchlaufen. Der jetzige Erfolgsregisseur (SCHNELL ERMITTELT, WALKING ON SUNSHINE, VIER FRAUEN UND EIN TODESFALL, JANUS etc.) war unter anderem auch als Editor, Regieassistent, Tonmeister und Sounddesigner tätig. Als Mitinitiator hat er wesentlichen Anteil an der Gründung unseres Vorgängerverbandes VOESD, dem er auch als Vorstandsmitglied diente. Seine Leidenschaft und Expertise in Sachen Filmton hat diesen Verband mit geprägt und sein ausdrücklicher Wunsch, der Berufsvereinigung weiterhin verbunden zu bleiben erfüllt uns mit aufrichtiger Freude und auch mit etwas Stolz.
BERNHARD SCHMID war als langjähriger Sounddesigner ebenfalls maßgeblich an der Gründung des VOESD beteiligt und diente ihm viele Jahre als Schriftführer und Mitglied des Vorstandes. Heute ist er einer der meist beschäftigten Editoren des Landes, wo er seine Begeisterung für den Ton immer noch zum Ausdruck bringt, denkt man an die zahlreich und liebevoll eingesetzten Sound-Efekte die seine Werke kennzeichnen. Zudem unterrichtet er an der Filmakademie Wien das Fach Schnitt, was angesichts seiner umfangreichen Expertise nur als großes Glück für alle angehenden Editorinnen und Editoren des Landes angesehen werden darf.
BERNHARD MAISCH
MANFRED FOLIE
ALEXANDRA LÖWY war Sound Designerin der ersten Stunde. Bereits Mitte der 90er Jahre war sie eine der Ersten in Österreich, die sich auf das Berufsfeld spezialisierte und das Entstehen dieser neuen Berufsgruppe vorantrieb. Sie war Gründungsmitglied des VOESD (Verband Österr. Sound DesignerInnen) und von 2003 bis 2007 Vorstandsmitglied zuerst als Finanzreferentin, dann als stellvertretende Obfrau. Zusammen mit Bernhard Bamberger war sie Vertreterin des Verbandes in den Verhandlungen mit der Gewerkschaft (und damit indirekt mit den Arbeitgebern) und setzte sich mit großer Kraft und Leidenschaft für einen fairen Abschluss eines Kollektivvertrages für Sound Designer*innen ein.
Wir bedanken uns aus ganzem Herzen bei unseren Ehrenmitgliedern für die Zeit, ihre Inspiration und Hingabe, mit der sie uns unterstützt und bereichert haben, und wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem weiteren Weg!
Mitglied werden
Voraussetzungen
Ordentliche Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden, die nachweislich an mindestens zwei gewerblich hergestellten Filmproduktionen mit einer Mindestspieldauer von 45 Minuten eigenverantwortlich in einer der nachfolgenden Filmtonberufssparten mitgewirkt haben:
- Sounddesign (Soundediting)
- Tonmischung
- Originaltonaufnahme (Tonmeister*in, Boom Operator, Utility Sound)
- Geräusch- und Sprachsynchronisation (Foley Artist, Aufnahmetonmeister*in, Editor*in)
Außerordentliche Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden, welche die Kriterien der Ordentlichen Mitgliedschaft noch nicht erfüllen, jedoch bereits über erste Berufserfahrungen in einem der oben genannten Berufsfelder erworben haben.
Für die Aufnahme als ordentliches oder außerordentliches Mitglied ist es erforderlich, von mindestens zwei ordentlichen Mitgliedern des Vereines dafür vorgeschlagen zu werden. Diese sind verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und sich ausreichend über die Qualifikation und die bisherige Tätigkeit der Aufnahmewerberin/des Aufnahmewerbers informiert zu haben. (Proponentensystem)
Das Proponentensystem
Damit wollen wir sicherstellen, dass unsere Berufsvereinigung unseren eigenen hohen Standards und jenen der restlichen Filmbranche entspricht, der wir ein kompetenter und zuverlässiger Gesprächspartner sein wollen und müssen.
Die Regeln sind einfach. Wer sich um eine Mitgliedschaft bei uns bewirbt, muss laut Statuten von mindestens zwei ordentlichen Mitgliedern darin unterstützt werden – den Proponent*innen. Sie sind es, die den Kandidaten / die Kandidatin entweder bereits in der Ausübung einer Filmtontätigkeit erlebt haben, oder die sich auf anderem Weg davon überzeugen, dass die grundsätzliche Eignung einer Aufnahme besteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Proponent*innen Mitglieder des Vorstandes sind.
Formal schlagen die Proponent*innen die Aufnahme des neuen Mitglieds dem Vorstand vor und erklären gleichzeitig sich nach bestem Wissen und Gewissen, ausreichend über die Qualifikation und bisherige Tätigkeit der Beitrittswerberin / des Beitrittswerbers informiert zu haben. Beitrittsansuchen ohne eine solche Unterstützung werden vom Vorstand nicht behandelt.
Der betreffende Abschnitt befindet sich auf Seite 2 des Aufnahmeantrags, der rechts zum Download bereit steht.
Beitritt
Falls Du alle Voraussetzungen für die jeweilige Mitgliedsart erfüllst musst Du nur noch das Beitrittsformular ausfüllen, von zwei Proponent*innen (siehe Proponentensystem) auf Seite 2 unterschreiben lassen und dem Vorstand persönlich oder per Mail an office@film-ton.at zukommen lassen. Dein Mitgliedsantrag wird dann in der nächsten Vorstandssitzung behandelt und über die Aufnahme abgestimmt. Danach wirst du vom Vorstand über die Aufnahme informiert.
Falls Du noch Fragen hast, dir nicht sicher bist, ob Du alle Voraussetzungen erfüllst oder (noch) nicht genügend in Frage kommende Proponent*innen persönlich kennst, zögere bitte nicht uns unter office@film-ton.at zu kontaktieren! Wir freuen uns auf deinen Mitgliedsantrag!